Rauchwarnmelder reagieren auf Rauchpartikel und warnt Sie, noch bevor sich eine tödliche Rauchkonzentration gebildet hat.

da der Mensch im Schlaf nichts riechen kann. Ein Melder
erfasst bis zu 40 m² innerhalb eines Raumes und warnt rechtzeitig
vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchkonzentrationen
gebildet haben.Sobald Rauch in die Messkammer des Melders gelangt,
wird lautstark Alarm ausgelöst. Dies ist besonders nachts wichtig,
Gesetzestext:
Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung
Vom 21. März 2013
Artikel 1
Die Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 729), wird wie folgt geändert: Dem § 49 wird folgender Absatz 7 angefügt: „(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung
bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“